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"Geld"

Bernd Schenk, seit 40 Jahren freiberuflicher Architekt und Mitglied der Vereinigung freischaffender Architekten, berichtet in einer 4-teiligen Kolumne über das Für und Wider der Berufsausübung. Der dritte Teil behandelt das Thema "Geld" und die jeweiligen Unterschiede bei freiberuflichen und angestellten Architekten.
Veröffentlicht am 29.03.2021

Am Anfang etwas Rechtliches: 

  • Für Angestellte in Architektur-/Ingenieur- und Planungsbüros gibt es keine Tarifverträge.
  • Für freiberuflich tätige Architekten gilt die Honorarordnung HOAI, in welcher jedoch seit der ab 01.01.2021 geltenden Novellierung keine verbindlichen Höchst- und Mindestsätze für das Honorar mehr geregelt sind. Die enthaltenen Tabellen dienen nur zur „Orientierung“.
  • Für beide gilt: sie sind Verhandlungssache, aber eine Vergütung, welche den Wert der Arbeitsleistung in erheblichem Umfang unterschreitet, ist gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig.

Die unten angeführten Zahlen beziehen sich auf eine von der Bundes-Architektenkammer BAK im Juni 2020 bundesweit durchgeführte Umfrage bei ca. 16.000 Architekten und Architekturbüros.

*= Median ist der Wert, den mindestens 50% der Befragten nicht über- und unterschreiten. Bei dieser Maßzahl fallen eventuell auftretende Extremwerte nicht so stark ins Gewicht wie beim arithmetischen Mittel.

Eine unter Architektenkollegen durchgeführte und nicht repräsentative Schnellumfrage von März 2021 ergab allerdings folgende differenziertere und niedrigere Zahlen, wobei ein deutliches Nord-Süd- und Stadt-Land-Gefälle zu bemerken ist.

Beim Angestellten ist allerdings nicht nur das reine Gehalt zu betrachten, sondern z.B. Dinge wie bezahlte Urlaubstage, sozialwirksame- und vermögensbildende Leistungen, bezahlte Weiterbildung, Überstundenregelung oder evtl. sogar Dinge wie Firmenwagen, Tel. etc. 

Für den freiberuflich Tätigen gilt, dass man das alles erstmal selbst bezahlen muss, er jedoch alles was mit seinem Beruf zu tun hat, von „der Steuer absetzen“ kann. Das heißt, alle Kosten wie z.B. Büromiete, Gehälter für Mitarbeiter, KFZ-Kosten, Fortbildung, Kopierkosten, Versicherung, Telefon etc. werden von den zu versteuernden Einnahmen/Honoraren abgezogen, der zu versteuernde Gewinn wird grundsätzlich kleiner und somit die Steuern auch. Man muss also wesentlich mehr einnehmen, damit am Schluss auch etwas übrigbleibt.

Betrachtet man das berufliche Risiko (evtl. Bauschäden, Einkommensschwankungen) sowie die nach oben offene Stressskala, wird die freiberufliche Tätigkeit eines Architekten aktuell nicht ausreichend honoriert. Dafür ist man sein eigener Herr und hat zumindest im Prinzip eine nach oben offene Einnahmenskala. Angestellte Architekten verdienen mit weniger Risiko zumindest nominell und im Durchschnitt mehr. Entlassen werden können sie bei Konjunkturschwankungen natürlich genau so schnell wie der freiberuflich Tätige dann weniger oder auch keine Aufträge mehr bekommt. 

Zum Schluss noch ein Blick über den Tellerrand

In Deutschland gibt es über 129.000 Architekten und Architektinnen, davon ca. 117.000 im Bereich Hochbau (Stand: 01.01.2020), davon wiederum etwa die Hälfte freischaffend. Nur in Italien gab es mit rund 160.000 (2018) mehr Architekten als im europäischen Vergleich, gefolgt von Deutschland mit damals 111.200 (2018) und Spanien mit 55.700 Architekten. Die Architektendichte lag damit in Italien mit 2,6 am höchsten, in Deutschland kamen hingegen 1,3 Architekten auf 1.000 Einwohner.

Wenn also in Deutschland kein zufriedenstellender Job gefunden wird, könnten Länder mit niedriger Architektendichte/Einwohner eine Alternative sein. Deutsches Ingenieurwissen ist international hoch angesehen! Und bei späterer Rückkehr nach Deutschland wird das erworbene Wissen über Bauen im Ausland sowie die Sprachkenntnisse sicherlich geschätzt, was sich wiederum in den Gehalts- oder Honorarzahlen niederschlagen wird.

Heute mit vielen Zahlen, dafür geht es in 14 Tagen im vierten und letzten Teil um „Kompetenz und softskills“.

Selbstständige ArchitektInnen fördern.

Als bekennender Freiberufler möchte unser Autor Bernd Schenk das Honorar von 450 Euro als Preisgeld für einen Mikro-Wettbewerb stiften. 
Der Wettbewerb besteht in der Einreichung eines Argumentes: „Was ist für mich der wichtigste Grund sich als freiberuflicher Architekt selbstständig zu machen?“ Das kann ein Satz, ein Video, ein Bild sein. Keine Abhandlungen, am besten kurz und knackig. Eure Argumente könnt Ihr bis zum 25. April 2021 an newmonday@georg-media.de senden. Unter den Einsendungen können unsere LeserInnen für die besten drei Beiträge abstimmen.